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Privatklinik Aufenthalt für Kassenpatienten

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufenthalt in einer Privatklinik auch für Kassenpatienten möglich. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bestehen und wie ein Antrag über das Kostenerstattungsverfahren gestellt wird.

Veröffentlicht am 20. August 2025

Stressmanagement

In einer Privatklinik wie der Habichtswald Privat-Klinik können nicht nur privatversicherte Patienten und Selbstzahler aufgenommen werden, sondern auch Beihilfeberechtigte sowie Kassenpatienten. In bestimmten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten des Aufenthalts. Hier erhalten Sie Informationen darüber, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bestehen.

Möglichkeiten für GKV-Versicherte in einer Privatklinik

Die grundsätzliche Voraussetzung für die akut stationäre Krankenhausbehandlung ist das Vorliegen einer Akut-Diagnose. Zu diesen zählen unter anderem:

  • mittelgradige depressive Episode
  • akute Belastungsreaktion
  • rezidivierende depressive Störung (gegenwärtig, mittelgradig oder schwer)
  • Angst- und Panikstörungen
  • PTBS
  • Burnout (inkl. Vorliegen von Depression)

Ob die Behandlung in einer Privatklinik von der gesetzlichen Krankenkasse unterstützt wird, hängt stark vom Einzelfall und der jeweiligen Krankenkasse ab. Es gibt jedoch verschiedene Optionen, die eine Kostenübernahme oder zumindest eine finanzielle Entlastung ermöglichen können.

  • Kostenübernahme: In einigen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten des Aufenthalts in einer Privatklinik.
  • Zuschüsse für bestimmte Therapien: Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten einzelner Leistungen, auch wenn der Klinikaufenthalt insgesamt nicht übernommen wird. Dafür muss eine GOÄ-Abrechnung (Aufstellung aller medizinischen und therapeutischen Leistungen) eingereicht werden.
  • Selbstzahlung mit Zusatzversicherung: Mit einer privaten Zusatzversicherung können zumindest Wahlleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder Komfortzimmer abgedeckt werden.

In der Habichtswald Privat-Klinik werden keine Reha- oder Kur-Maßnahmen durchgeführt. Bitte stellen Sie Ihr Anliegen an die Habichtswald Reha-Klinik. Gern prüfen wir für Sie, ob Sie mit einer Kostenübernahme für unsere Reha-Klinik rechnen können. Eine Reha wird nur empfohlen, wenn es um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit geht und keine Akutdiagnosen vorliegen.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

In der Regel tragen gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten in Privatkliniken nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufenthalt in einer Privatklinik als Kassenpatient dennoch möglich, beispielsweise wenn nachweislich keine geeignete Behandlung in einer Vertragsklinik verfügbar ist. Grundlage dafür ist das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V. Vor dem Aufenthalt muss ein Antrag gestellt und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden, etwa durch ein ärztliches Gutachten.

In den meisten Fällen müssen die Kosten zunächst vom Patienten selbst getragen werden, anschließend erfolgt die (anteilige) Rückerstattung durch die GKV. Einige gesetzliche Krankenkassen stimmen auch einer Direktabrechnung zu. Wichtig ist, dass die Krankenkasse der Kostenerstattung vor Beginn des Aufenthalts zustimmt, da eine rückwirkende Genehmigung nicht mehr möglich ist. 

Welche Kosten werden übernommen?

Die Kostenübernahme der Privatklinik durch die gesetzliche Krankenkasse umfasst in der Regel die Kosten für die Unterkunft inkl. Vollverpflegung sowie medizinische und therapeutische Leistungen. Erstattet wird nur der Betrag, den die Krankenkasse auch für eine vergleichbare Behandlung in einer Vertragsklinik zahlen würde. Zusätzliche Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer mit höherer Ausstattung, besondere Verpflegung oder der Zugang zu speziellen Komfortbereichen gehen darüber hinaus und werden in der Regel nicht übernommen, sondern müssen selbst finanziert oder über eine private Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Welche Krankenkassen übernehmen die Kosten des Aufenthalts?

Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Behandlung in einer Privatklinik. Zu den Krankenkassen, die bereits eine Kostenerstattung für den Aufenthalt in der Habichtswald Privat-Klinik ermöglichen, gehören unter anderem:

  • Audi BKK
  • BKK24
  • BKK Gildemeister Seidensticker
  • BKK Melitta HMR
  • Continentale BKK
  • hkk Krankenkasse
  • IKK classic
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • mhplus Krankenkasse
  • Mobil Krankenkasse

Für Versicherte anderer Krankenkassen ist es grundsätzlich notwendig, sich frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. So kann geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen die Habichtswald Privat-Klinik für eine Kostenübernahme infrage kommt.

Kostenübernahme bei der GKV beantragen

Für eine Kostenübernahme muss ein "Antrag auf Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren" bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

  • Ärztliches Attest einholen

Zuerst ist ein ärztliches Attest oder Gutachten erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit der Behandlung bestätigt. Wichtig ist die Begründung, warum eine Therapie in einer Vertragsklinik nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

  • Antrag auf Kostenübernahme stellen

Mit dem Attest wird bei der Krankenkasse ein „Antrag auf Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren“ nach § 13 Abs. 2 SGB V eingereicht. Zusätzliche Unterlagen, wie Befunde oder Arztberichte, sollten beigefügt werden.

  • Prüfung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und entscheidet, ob die Kosten für die Privatklinik ganz oder teilweise übernommen werden. Oft wird dafür auch der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet.

  • Schriftliche Bewilligung abwarten

Erst nach einer schriftlichen Zusage der GKV darf die Behandlung in der Privatklinik begonnen werden. Eine rückwirkende Kostenerstattung ist ausgeschlossen.

  • Rechnung einreichen

Sofern die Krankenkasse keiner Direktabrechnung zugestimmt hat, wird die Rechnung der Klinik an den Patienten gestellt und muss zunächst selbst bezahlt werden. Anschließend kann die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die bewilligten Kosten zurückerstattet zu bekommen.

Der rechtliche Status der Habichtswald Privat-Klinik

Die Habichtswald Privat-Klinik ist seit dem 01.05.2018 vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. als Akutklinik im Bereich Psychosomatik anerkannt. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen einer modernen Fachklinik und bietet eine hochwertige medizinische Versorgung. Diese Anerkennung kann im Rahmen eines Antrags auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse berücksichtigt werden.

Frau von Nasse und Frau John bei einer Besprechung in der Habichtswald-Klinik

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