Wissen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufenthalt in einer Privatklinik auch für Kassenpatienten möglich. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bestehen und wie ein Antrag über das Kostenerstattungsverfahren gestellt wird.
Veröffentlicht am 20. August 2025

In einer Privatklinik wie der Habichtswald Privat-Klinik können nicht nur privatversicherte Patienten und Selbstzahler aufgenommen werden, sondern auch Beihilfeberechtigte sowie Kassenpatienten. In bestimmten Fällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten des Aufenthalts. Hier erhalten Sie Informationen darüber, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen bestehen.
Die grundsätzliche Voraussetzung für die akut stationäre Krankenhausbehandlung ist das Vorliegen einer Akut-Diagnose. Zu diesen zählen unter anderem:
Ob die Behandlung in einer Privatklinik von der gesetzlichen Krankenkasse unterstützt wird, hängt stark vom Einzelfall und der jeweiligen Krankenkasse ab. Es gibt jedoch verschiedene Optionen, die eine Kostenübernahme oder zumindest eine finanzielle Entlastung ermöglichen können.
In der Habichtswald Privat-Klinik werden keine Reha- oder Kur-Maßnahmen durchgeführt. Bitte stellen Sie Ihr Anliegen an die Habichtswald Reha-Klinik. Gern prüfen wir für Sie, ob Sie mit einer Kostenübernahme für unsere Reha-Klinik rechnen können. Eine Reha wird nur empfohlen, wenn es um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit geht und keine Akutdiagnosen vorliegen.
In der Regel tragen gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten in Privatkliniken nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Aufenthalt in einer Privatklinik als Kassenpatient dennoch möglich, beispielsweise wenn nachweislich keine geeignete Behandlung in einer Vertragsklinik verfügbar ist. Grundlage dafür ist das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V. Vor dem Aufenthalt muss ein Antrag gestellt und die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden, etwa durch ein ärztliches Gutachten.
In den meisten Fällen müssen die Kosten zunächst vom Patienten selbst getragen werden, anschließend erfolgt die (anteilige) Rückerstattung durch die GKV. Einige gesetzliche Krankenkassen stimmen auch einer Direktabrechnung zu. Wichtig ist, dass die Krankenkasse der Kostenerstattung vor Beginn des Aufenthalts zustimmt, da eine rückwirkende Genehmigung nicht mehr möglich ist.
Die Kostenübernahme der Privatklinik durch die gesetzliche Krankenkasse umfasst in der Regel die Kosten für die Unterkunft inkl. Vollverpflegung sowie medizinische und therapeutische Leistungen. Erstattet wird nur der Betrag, den die Krankenkasse auch für eine vergleichbare Behandlung in einer Vertragsklinik zahlen würde. Zusätzliche Wahlleistungen wie ein Einzelzimmer mit höherer Ausstattung, besondere Verpflegung oder der Zugang zu speziellen Komfortbereichen gehen darüber hinaus und werden in der Regel nicht übernommen, sondern müssen selbst finanziert oder über eine private Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Behandlung in einer Privatklinik. Zu den Krankenkassen, die bereits eine Kostenerstattung für den Aufenthalt in der Habichtswald Privat-Klinik ermöglichen, gehören unter anderem:
Für Versicherte anderer Krankenkassen ist es grundsätzlich notwendig, sich frühzeitig mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. So kann geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen die Habichtswald Privat-Klinik für eine Kostenübernahme infrage kommt.
Für eine Kostenübernahme muss ein "Antrag auf Kostenübernahme über das Kostenerstattungsverfahren" bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
Zuerst ist ein ärztliches Attest oder Gutachten erforderlich, das die medizinische Notwendigkeit der Behandlung bestätigt. Wichtig ist die Begründung, warum eine Therapie in einer Vertragsklinik nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Mit dem Attest wird bei der Krankenkasse ein „Antrag auf Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren“ nach § 13 Abs. 2 SGB V eingereicht. Zusätzliche Unterlagen, wie Befunde oder Arztberichte, sollten beigefügt werden.
Die Krankenkasse prüft die Unterlagen und entscheidet, ob die Kosten für die Privatklinik ganz oder teilweise übernommen werden. Oft wird dafür auch der Medizinische Dienst (MD) eingeschaltet.
Erst nach einer schriftlichen Zusage der GKV darf die Behandlung in der Privatklinik begonnen werden. Eine rückwirkende Kostenerstattung ist ausgeschlossen.
Sofern die Krankenkasse keiner Direktabrechnung zugestimmt hat, wird die Rechnung der Klinik an den Patienten gestellt und muss zunächst selbst bezahlt werden. Anschließend kann die Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die bewilligten Kosten zurückerstattet zu bekommen.
Die Habichtswald Privat-Klinik ist seit dem 01.05.2018 vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. als Akutklinik im Bereich Psychosomatik anerkannt. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen einer modernen Fachklinik und bietet eine hochwertige medizinische Versorgung. Diese Anerkennung kann im Rahmen eines Antrags auf Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse berücksichtigt werden.
Ist ein Aufenthalt in einer Privatklinik auch als gesetzlich Versicherter möglich?
Ist bei der AOK eine Kostenübernahme für eine Privatklinik möglich?
Ist bei der TK eine Kostenübernahme für eine Privatklinik möglich?
Kostenübernahme oder Beihilfe bei Privatklinik – was ist der Unterschied?
Kontakt aufnehmen
Bei Fragen oder Anliegen zur Behandlung in der Habichtswald Privat-Klinik Kassel sind wir gerne für Sie da. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und von Ihnen zu hören!
